Aus analog wird digital.

Bis zum Jahr 2032 erhalten alle unsere Kunden einen digitalen Stromzähler. Das sind rund 390.000 moderne Messeinrichtungen und rund 25.000 intelligente Messsysteme.

Ihre Vorteile mit uns als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber

  • Der Zählerwechsel durch uns ist für Sie kostenlos.
  • Sie profitieren von gesetzlich vorgegebenen Preisen.
  • Bei uns sind Sie unabhängig von Mindestvertragslaufzeiten oder Stromtarifen.
Moderne Messeinrichtung
Intelligentes Messsystem

Die moderne Messeinrichtung unterstützt Sie künftig besser beim Energiesparen. Beantragen Sie einfach Ihre individuelle PIN. Über diese Eingabe können Sie sich die Stromverbräuche der letzten 24 Monate über verschiedene Zeiträume anzeigen lassen. Zusätzlich können Sie mit diesem Messsystem prüfen, wie hoch der Gesamtverbrauch Ihrer angeschlossenen Geräte ist.

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Wird eingebaut:

  • wenn Sie unter 6000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen oder
  • eine Erzeugungsanlage installiert haben, die eine Leistung von weniger als 7 Kilowatt hat

Ihr neuer Zähler kann mehr:

  • Sie haben durch den Einbau der modernen Messeinrichtung die Möglichkeit, Ihre persönlichen Verbrauchsdaten jederzeit abzurufen. 
  • Hierfür ist die Eingabe einer PIN erforderlich. Diese können Sie ganz einfach bei uns beantragen.

Wie geht es weiter?

1. Vorabinfo

Sie erhalten rechtzeitig erste Informationen und rechtliche Hintergründe rund um Ihren neuen Zähler.

2. Terminvorschlag

Etwa zwei Wochen vor dem Zählerwechsel melden wir uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.

3. Einbau

Der Einbau wird durch uns oder eine beauftragte Firma ausgeführt. Unsere Fachkräfte können sich jederzeit ausweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten Ihre Fragen zum intelligenten Messsystem.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Um die Energiewende voranzutreiben, wurde vom Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt, dass alle Verbraucher bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten. Hierfür wird ihr alter Stromzähler mit Drehscheibe durch einen digitalen Zähler ersetzt. So können Erzeugung und Verbrauch intelligenter gemessen und aufeinander abgestimmt werden.

Welche Art von neuem Zähler (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) bei einem Kunden installiert wird, ist im § 29 MsbG geregelt.



Warum wechselt enercity netz meinen Stromzähler?

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Messstellen und Zählerwechsel verantwortlich. Wenn die Eichfrist bei Ihrem Stromzähler abläuft, ist es soweit. Ihr analoger Stromzähler hat ausgedient und Sie erhalten eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Die Wahl des Messstellenbetreibers steht Ihnen frei.



Kommen Kosten für den Zählerwechsel auf mich zu?

Der Zählerwechsel durch uns ist für Sie kostenfrei. 



Wie gestalten sich die Kosten für den jährlichen Messstellenbetrieb für die neuen Stromzähler?

Im Messstellenbetriebsgesetz sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vorgegeben. Unsere Entgelte finden Sie in unserem Preisblatt.

Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. In der Regel verrechnet Ihr Stromlieferant diese Kosten mit der Jahresabrechnung auch weiterhin, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben. 

Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung von uns.

Falls Sie einen Energieliefervertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, der den Messstellenbetrieb nicht beinhaltet, kommt dabei ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen und uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch zustande, dadurch dass Sie Elektrizität aus dem Netz entnehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 9 Absatz 3 Satz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes.



Wie sicher sind meine Daten?

Bei modernen Messeinrichtungen ist der Abruf der detaillierten persönlichen Stromverbrauchsdaten und der momentanen Leistung durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor einem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.

Bei einer optionalen Fernablesung der modernen Messeinrichtung erfolgt die Übertragung der Zählerstände per LoRa-Funk und LoRaWAN®-Protokoll. Die Daten werden zweifach nach dem aktuellen Stand der Technik (128 Bit AES) verschlüsselt. Der Übertragungsweg ist daher sicherer als die Ablesung über Selbstablesekarte. Der Zähler überträgt neben technischen Statusinformationen die Zählernummer und den Zählerstand. Eine Zuordnung des Zählers und der Zählerstände zum Kunden erfolgt, wie bei der Ablesung per Karte oder Ableser:in, erst in unseren IT-Systemen.

Für intelligente Messsysteme werden durch das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich geregelt. Dadurch wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Hauptverantwortlich für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches auch die Systeme zertifiziert. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Wir setzen ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme ein.


Sie haben Fragen?

Unser Team Messwesen Strom hilft Ihnen gerne weiter.
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