Lachende Frau bedient Ladebox

Ladeeinrichtung anmelden

Jede Ladeeinrichtung, egal wie groß, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ist Ihre Ladeeinrichtung schon in Betrieb, können Sie dies sofort tun und gleichzeitig die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG anmelden. Wir empfehlen, sich bereits in der Planungsphase von einer Elektrofachkraft beraten zu lassen.

Ladeeinrichtungen sind Expertensache!

Für die Installation Ihrer neuen Ladeeinrichtung, sei es eine Ladesäule oder Wallbox, empfehlen wir Ihnen, eine Elektrofachkraft zu beauftragen.

 

Ihre Elektrofachkraft:

  • unterstützt und berät Sie bereits bei der Planung,
  • übernimmt die fachgerechte und damit sichere Installation,
  • prüft den Anschluss und die Steuerbarkeit Ihrer Ladeeinrichtung
  • und stellt den Inbetriebsetzungsauftrag für Sie. 

Sie sind noch auf der Suche nach einer Elektrofachkraft? 

Was versteht man unter Steuerbarkeit nach § 14a EnWG?
Jede privat betriebene Verbrauchseinheit, dazu gehört auch die Ladeeinrichtung, muss seit dem 01.01.2024 als steuerbarer Verbraucher angemeldet werden.
Ladeeinrichtung kleiner 12 kW
Ladeeinrichtung größer 12 kW

Anmeldung für Ladeeinrichtung kleiner 12 kW

Ladeeinrichtungen mit einer Leistung kleiner 12 kW können Sie nach der Inbetriebnahme einfach online bei uns anmelden.

Ladeeinrichtung anmelden

jetzt online anmelden

Wissenswertes zur Ladeeinrichtung

Alle Infos rund um Ihre Ladeeinrichtung finden Sie hier.

Warum muss ich eine Ladeeinrichtung anmelden?

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung:

  • bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig.
     
  • ab 12 kW sind melde- und genehmigungspflichtig. 

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre beauftragte Elektrofachkraft bei Ladeeinrichtungen größer 12 kW den erforderlichen Inbetriebsetzungsauftrag bei uns stellt. Bei dieser Ladeleistung ist es erforderlich, dass wir der Installation zustimmen. Wir überprüfen in diesem Zuge, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen. 



Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung meiner Ladeeinrichtung und woher bekomme ich diese?

Für die Anmeldung einer Ladesäule <= 12 kW benötigen Sie keine Unterlagen.

Für die Anmeldung und Genehmigung einer Ladeeinrichtung > 12 kW benötigen wir zusätzlich zum Inbetriebsetzungsauftrag Ihrer Elektrofachkraft die Konformitätserklärung.

Sollten Sie für Ihre Ladeeinrichtung (unabhängig von der Leistung) einen zusätzlichen Stromzähler benötigen, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • einen Lageplan
  • einen Übersichtsplan

Bei der Erstellung der Pläne unterstützt Sie Ihr Elektrofachbetrieb.



Was ist eine Konformitätserklärung und wozu brauche ich diese?

Die sogenannte Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller der Ladesäule bestätigt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist.

Unsere Aufgabe ist es, diese Konformitätserklärung im Rahmen der Anmeldung zu prüfen.



Woher bekomme ich eine Konformitätserklärung?

Die Konformitätserklärung befindet sich üblicherweise in den zugehörigen Unterlagen zur Ladeeinrichtung, auch Ladesäule oder Wallbox.



Was kostet die Anmeldung und Genehmigung einer Ladeeinrichtung bei enercity netz?

Die Anmeldung oder die Genehmigung der Ladeeinrichtung durch uns ist für Sie kostenlos. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.



Kann meine Ladeeinrichtung ins Netz einspeisen?

Das hängt davon ab, ob Ihre Ladeeinrichtung für eine Einspeisung ausgerüstet ist. Dies können Sie der Betriebsanleitung Ihrer Ladeeinrichtung entnehmen.

Sollte Ihre Ladeeinrichtung dazu fähig sein, sind weitere technische Maßnahmen, wie die Anbringung eines Zweirichtungszählers notwendig. Sprechen Sie uns oder den Fachbetrieb Ihres Vertrauens hierfür gerne an.



Was ist mit Steuerbarkeit und § 14 a EnWG gemeint?

Steuerbare Verbrauchseinheiten, dazu zählen u.a. private Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen, mit einer Entnahmeleistung von mehr als 4,2 KW sind verpflichtend anzumelden. Mehr Informationen zu § 14 a EnWG erhalten Sie auf unserer Website und unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html?nn=877500 


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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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