Jede Ladeeinrichtung, egal wie groß, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ist Ihre Ladeeinrichtung schon in Betrieb, können Sie dies sofort tun und gleichzeitig die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG anmelden. Wir empfehlen, sich bereits in der Planungsphase von einer Elektrofachkraft beraten zu lassen.
Ladeeinrichtungen sind Expertensache!
Für die Installation Ihrer neuen Ladeeinrichtung, sei es eine Ladesäule oder Wallbox, empfehlen wir Ihnen, eine Elektrofachkraft zu beauftragen.
Ihre Elektrofachkraft:
- unterstützt und berät Sie bereits bei der Planung,
- übernimmt die fachgerechte und damit sichere Installation,
- prüft den Anschluss und die Steuerbarkeit Ihrer Ladeeinrichtung
- und stellt den Inbetriebsetzungsauftrag für Sie.
Sie sind noch auf der Suche nach einer Elektrofachkraft?
Was versteht man unter Steuerbarkeit nach § 14a EnWG?
Jede privat betriebene Verbrauchseinheit, dazu gehört auch die Ladeeinrichtung, muss seit dem 01.01.2024 als steuerbarer Verbraucher angemeldet werden.
Ladeeinrichtung kleiner 12 kW
Ladeeinrichtung größer 12 kW
Anmeldung für Ladeeinrichtung kleiner 12 kW
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung kleiner 12 kW können Sie nach der Inbetriebnahme einfach online bei uns anmelden.
Wissenswertes zur Ladeeinrichtung
Alle Infos rund um Ihre Ladeeinrichtung finden Sie hier.
Warum muss ich eine Ladeeinrichtung anmelden?
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung meiner Ladeeinrichtung und woher bekomme ich diese?
Was ist eine Konformitätserklärung und wozu brauche ich diese?
Woher bekomme ich eine Konformitätserklärung?
Was kostet die Anmeldung und Genehmigung einer Ladeeinrichtung bei enercity netz?
Kann meine Ladeeinrichtung ins Netz einspeisen?
Was ist mit Steuerbarkeit und § 14 a EnWG gemeint?
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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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