Neues Haus mit neuer Solaranlage

Photovoltaikanlage anmelden

Die Planung Ihrer neuen Photovoltaikanlage ist abgeschlossen und die Installation beauftragt? Dann können Sie Ihr großes Sonnen-Wunder bei uns im Kund:innenportal anmelden. Idealerweise unterstützt Sie Ihr Elektrofachbetrieb dabei.

Das neue Kund:innenportal der enercity Netz

Die Anmeldung einer neuen Photovoltaikanlage ist jetzt einfach und komfortabel über unser neues Portal möglich. Mit wenigen Klicks sind Sie registriert. Anschließend werden Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt und erhalten Statusmeldungen zu den einzelnen Anmeldeschritten. Auf Wunsch können Sie Ihren Fachbetrieb (Anlagenerrichter:in) bitten, die technischen Daten für Sie einzutragen. Nachfolgend sind die wichtigsten Schritte für die jeweiligen Akteure aufgelistet.

Hand in Hand mit Ihrem Fachbetrieb

Der digitale Weg zur Nutzung und Einspeisung des eigenen Sonnenstroms

Bitte denken Sie daran

Egal, für welche Anlagenart Sie sich entscheiden. Alle neuen Photovoltaikanlagen sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

zum Marktstammdatenregister

Noch Fragen?

Die meist gestellten Fragen sowie die wichtigsten Antworten finden Sie hier.


Welche Photovoltaik-Anlagen melde ich über das Portal an?

Als Anlagenbetreiber:in oder Bevollmächtigte:r können Sie ab sofort über unser Kund:innenportal Ihre neue Photovoltaikanlage anmelden. Ihr Vorteil: Sie werden Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt und erhalten Statusmeldungen zum jeweiligen Anmeldeschritt. Bei Bedarf können Sie Ihre Anlagenerrichter:in bitten, die technischen Daten für Sie einzutragen. Wenn Sie das selbst vornehmen, ist dann lediglich eine Bestätigung der technischen Angaben von Ihrer Anlagenerrichter:in erforderlich. 

 

Aktuell ist diese komfortable Anmeldung für Anlagen ab 2 kWp und bis 25 kWp möglich. Sie werden aber nach der Gesamtleistung gefragt und gelangen dann je nach Leistungsangabe zur weiterführenden Online-Anmeldung.  



Wie erhalte ich die Verbindungsnummer, die im Portal abgefragt wird.

Ihr Fachbetrieb meldet die Inbetriebsetzung bei uns über unser IBA-Portal an. Das können nur im Installateurverzeichnis eingetragene und qualifizierte Elektrofachbetriebe sein. Sofern Ihr Fachbetrieb dort registriert ist, erhalten Sie einen Vorschlag im Portal. Sollte Ihr Fachbetrieb nicht eingetragen sein, bitten Sie ihn, sich bei uns im Installateurverzeichnis zu registrieren und den Inbetriebsetzungsauftrag für Sie zu stellen. Sobald die Inbetriebsetzung für die Messstelle bei uns  beauftragt und geprüft ist, erhalten Sie automatisch die dazugehörige Verbindungsnummer.  Diese tragen Sie bitte in Ihrer Kund:innen-Anmeldung an der erforderlichen Stelle ein, um mit Ihrer Anmeldung fortfahren zu können.   



Wer ist Anlagenerrichter:in?

Eine Anlagenerrichter:in ist in der Regel Ihr Elektrofachbetrieb oder Ihr Solateur-Unternehmen. Ihre Anlagenerrichter:in plant die Installation Ihrer neuen Erzeugungsanlage und prüft die technischen und baulichen Voraussetzungen Ihrer neuen Anlage. Die Anlagenerrichter:in übernimmt für die ordnungsgemäße Ausführung die Verantwortung. 

Bitte tragen Sie Ihren Anlagenerrichter:in in Ihrer Anmeldung ein. Sofern, dieser bei uns im Installateurverzeichnis eingetragen ist, können Sie die Daten übernehmen. Falls nicht, bitten Sie Ihr Unternehmen, dieses zu tun.  

 

 



Warum muss ich meine Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Netzausbau planen zu können, ist ein zentrales Register aller Stromerzeugungs-anlagen notwendig. Daher ist auch die Registrierung von EEG- und KWK-Anlagen gesetzlich verpflichtend.

Wichtig! Registrieren Sie sich innerhalb von einem Monat mit Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister. Dafür ist das Datum der technischen Betriebsbereitschaft entscheidend.  



Was ist eine SEE-Nummer?

Eine sogenannte SEE-Nummer ist eine 12stellige Ziffer, die Sie nach der Registrierung im Marktstammdatenregister erhalten. Diese tragen Sie bitte in Ihrer Anmeldung ein. Sie dient uns als Nachweis, dass Sie sich dort registriert haben. Als Netzbetreiber sind wir aufgefordert, dieses künftig nachzuhalten. 



Was versteht man unter Anlagenbetreiber:in?

Die Anlagenbetreiber:in einer Photovoltaikanlage ist diejenige Person, die die Anlage auch tatsächlich betreibt und den Betrieb der Anlage verantwortet. Dieses ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Entscheidend ist, wer den erzeugten Strom nutzt und nicht, wer tatsächlich Eigentümer:in der Anlage ist. In der Regel sind das aber die Hauseigentümer:innen, die sich eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach installieren. 



Wann kann ich die Anlage in Betrieb nehmen?

Sobald Ihre Anlage technisch betriebsbereit, im Marktstammdatenregister registriert, von Ihnen bei uns angemeldet wurde und von uns ein Zweirichtungszähler gesetzt ist, steht der Inbetriebnahme nichts mehr im Weg. 



Erhalte ich einen neuen Stromzähler?

Wir melden uns bei Ihnen, wenn ein neuer Zähler erforderlich ist. In der Regel prüft das Ihr beauftragter Installateur und beantragt den Zählerwechsel über den Inbetriebsetzungsauftrag der neuen Anlage bei uns. Wir kommen in dem Fall mit einem Terminvorschlag auf Sie zu. 



Warum muss ich eine Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber anmelden?

Bevor Ihre Anlage in Betrieb gehen kann, müssen wir unser Netz vor Ort überprüfen und gegebenenfalls verstärken, damit es Ihren Solarstrom aufnehmen kann.


Wir denken an Ihren Geldbeutel.

Alle Infos rund um die Einspeisevergütung finden Sie hier.

Wie wird meine PV-Einspeisung vergütet?

Die Fördersätze in ct/kWh finden Sie hier. Wichtig für die Bestimmung Ihrer Vergütungshöhe sind zum einen der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft und zum anderen die Anlagenleistung sowie der Ort der Installation. Dabei kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Dach, einem Nicht-Wohngebäude, einer Freifläche oder ähnlichem angelegt ist.

Beispiel für eine Vergütung bei Anlagen mit mehr als 10 kWp

Installierte Leistung =13 kWp

Vergütungssatz

Zone 1:   0-10 kWp = 8,20 ct/kWh; Zone 2: 10-40 kWp = 7,10 ct/kWh

Die kalenderjährlich ermittelte eingespeiste Menge wird nun über Faktoren im Verhältnis der installierten Leistung aufgeteilt und mit dem entsprechenden Vergütungssatz multipliziert.

Faktor Zone 1: 10 kWp / 13 kWp = 0,76923; Faktor Zone 2: 3 kWp / 13 kWp = 0,23077

 

Annahme: Eingespeiste Jahresmenge = 3.500 kWh

Vergütung Zone 1 = 3.500 kWh x Faktor 0,76923 x 8,20 ct/kWh = 220,77 Euro

Vergütung Zone 2 = 3.500 kWh x Faktor 0,23077 x 7,10 ct/kWh =   57,35 Euro

Summe = 278,12 Euro netto



Wie funktioniert die Abrechnung der Vergütung?

Bei der Anmeldung Ihrer Anlage haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Vergütung  monatlich über einen Abschlagsbetrag oder über die jährliche Abrechnung von uns erhalten. In jedem Fall teilen Sie uns bitte Ihre Zählerstände zum 31.12. mit, anhand derer wir die Abrechnungen erstellen.

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz bequem hier online mitteilen.



Muss ich eine Umsatzsteuer zahlen?

Ob Sie durch den Betrieb von PV- oder KWK-Anlagen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Höhe des erzielten Umsatzes ab. Sie teilen uns mit, ob Sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchten.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro oder dem zuständigen Finanzamt.


Sie haben Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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