Altes Dach mit wenigen Modulen

Mikro-PV-Anlage anmelden

Ab sofort ist Ihr kleines Solar-Wunder nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.

Was wir Ihnen vor einer Installation empfehlen

Auch bei der Installation einer Mikro-Photovoltaikanlage ist es ratsam, eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen. Sie unterstützt Sie dabei, dass

  • Ihre Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben installiert wird und
  • diese dem aktuellen Stand der Technik entspricht 

Für Ihre Anmeldung im Markstammdatenregister

Für Ihre Registrierung sind folgende Angaben erforderlich: 

  • Ihre persönlichen Daten 
  • Standort Ihrer Anlage 
  • Technische Daten Ihres Balkonkraftwerks 
  • Stromzählernummer (für die Identifikation)
  • Datum der Inbetriebnahme
zum Marktstammdatenregister

Noch Fragen?

Die meist gestellten Fragen sowie die wichtigsten Antworten finden Sie hier.


Was ist eine Mikro PV Anlage?

Die hier genannte „Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (Mikro-PV-Anlage, steckerfertige Solar-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkonkraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. 



Sind Mikro-PV-Anlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig?

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. 



Benötige ich für den Anschluss von Mikro-PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Wir empfehlen Ihnen eine Elektrofachkraft vor einer Installation einzubinden. Zum Beispiel, wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, sollte eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. 



Fallen Mikro-PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Ja. Es handelt sich um eine ganz normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. Allerdings gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren und ist nur noch über das Marktstammdatenregister erforderlich. 



Sind Mikro-PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Steckerfertige PV-Anlagen müssen aber nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Hier gelangen Sie direkt zum Marktstammdatenregister.



Sind Mikro-PV-Anlagen bei uns meldepflichtig?

Für eine Mikro-PV-Anlage gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren. Sie ist nur noch im Marktstammdatenregister anzumelden. Wir gehen davon aus, dass Sie den eingespeisten Sonnenstrom für sich selbst nutzen wollen. Sofern Sie eine Einspeisevergütung wünschen, bitten wir Sie, uns abrechnungsrelevante Daten über unser Kund:innenportal mitzuteilen. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung.



Sind besondere Zähler für den Betrieb von Mikro-PV-Anlagen notwendig?

Für den sofortigen Betrieb ist ein vorheriger Zählertausch nicht mehr zwingend erforderlich. Wir erhalten die Information über Ihre Anmeldung im Marktstammdatenregister. Sollte ein kostenloser Tausch erforderlich sein, melden wir uns wieder bei Ihnen mit einem Terminvorschlag. 



Können Mikro-PV-Anlagen auch ohne Fachmann in Betrieb genommen werden?

Ja, eine steckerfertige Mikro-PV-Anlage kann auch ohne Unterstützung von einem Elektrofachbetrieb in Betrieb genommen werden. Die Mitteilungspflichten gegenüber der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) bestehen aber auch in diesem Fall. Hier gelten die neuen Regelungen der Bundesregierung, die im Solarpaket 1 am am 16.05.2024 in Kraft getreten sind.



Ist es erlaubt, den produzierten Strom einfach ins öffentliche Stromnetz zu leiten?

Mit in Kraft treten des Solarpakets 1 am 16.05.2024 ist es erlaubt, die Mikro-PV-Anlage in Betrieb zu nehmen, auch wenn noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Wichtig für Sie zu wissen, Sie müssen Ihre Anlage im Marktstammdatenregister verpflichtend registrieren. Sofern Sie eine Einspeisevergütung wünschen, benötigen wir zusätzlich Ihre Anmeldung und einen Zweirichtungszähler. Hierzu werden wir Ihnen einen Terminvorschlag für einen kostenlosen Wechsel unterbreiten.



Welche Leistungsangabe ist für die Anmeldung ausschlaggebend?

Ausschlaggebend ist die maximale Bemessungsleistung des Wechselrichters (800 Watt) sowie die maximal installierte Modulleistung von 2.000 Watt peak (Wp) .


Sie haben Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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