Mieterstromanlagen

Betreiben oder planen Sie eine Mieterstromanlage in unserem Netzgebiet? Hier finden Sie Informationen zu neuen Messkonzepten, die den Einstieg ins Mieterstrommodell erleichtern. Außerdem erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur An- und Abmeldung von Kund:innen bei bestehenden Mieterstromanlagen.

Neue Messkonzepte im Mieterstrommodell

Ab 2025 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Mieterstrom-Projekte mit virtueller Summenmessung oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung umzusetzen. Beide Konzepte erfordern intelligente Messsysteme oder RLM-Messungen. Erste Pilotprojekte konnten wir mit unseren Kund:innen schon erfolgreich umsetzen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrem Projekt. Melden Sie Ihr Projektanliegen gerne per E-Mail an messwesen-mieterstrom@enercity-netz.de. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Sie.

Das virtuelle Summenzählermodell

Eine einfache und moderne Alternative zum physischen Summenzähler. Das virtuelle Summenzählermodell ermöglicht eine Umsetzung ohne die Installation eines physischen Summenzählers. Dieser wird durch einen rechnerischen virtuellen Zähler ersetzt.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist ein neues und einfaches Konzept zur Versorgung von Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen durch eine Solaranlage im Gebäudeverbund. Das Modell ermöglicht, gemeinsam in eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Gebäude zu investieren und den erzeugten Strom einfach an die einzelnen Parteien im Haus zu verteilen.

Der Wechsel von Kund:innen im Mieterstrommodell

Im Mieterstrommodell kann es vorkommen, dass Kund:innen ihren Energielieferanten wechseln möchten. Dies kann sowohl den Wechsel zu einem dritten Stromlieferanten als auch die Rückkehr zum Mieterstrommodel sein. Um für Sie diesen Prozess reibungslos und transparent zu gestalten, sind bestimmte Schritte und Abläufe zu beachten.

Ihre Kund:in möchte zu einem Drittlieferanten

Bestellung der Markt- und Messlokation:  

Einrichtung der Markt- und Messlokation:

  • Wir richten innerhalb von 10 Werktagen die Markt- und Messlokation ein und teilen Ihnen diese mit. 

Sie informieren Ihren Mieterstromkunden

  • Sie geben bitte die von uns erhaltene Markt- und Messlokation an Ihren Mieterstomkund:in für den betreffenden Unterzähler zeitnah weiter. 

Ihre Mieterstromkund:in:

  • Teilt die erhaltene Markt- und Messlokation seinem Wunschlieferanten mit. 

Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber:  

  • Der neue Lieferant übermittelt uns die Anmeldedaten über die elektronische Marktkommunikation. 

 

Sobald Sie die Markt- und Messlokation für Ihren Mieterstromkund:innen bei uns beantragt und diesen an Ihre bisherigen Kund:innen übermittelt haben, ist der Prozess für Sie abgeschlossen.  

Ihre Kund:in möchte am Mieterstrommodell teilnehmen

Sie melden Ihre Kund:in bei uns an: 

Abmeldeprüfung und -anfrage durch uns. 

  • Sofern keine Abmeldung des Drittlieferanten bei uns vorliegt, senden wir eine Abmeldeanfrage an diesen.  

Bearbeitung der Abmeldeanfrage durch uns: 

  • Widerspricht der Drittlieferant der Abmeldung, verbleibt die Markt- und Messlokation dort. 
  • Stimmt der Drittlieferant der Abmeldeanfrage zu, wird die Anmeldung von uns umgesetzt. In dem Fall erhalten Sie als Kundenanlagenbetreiber:in eine Information von uns.  

Wichtig für Sie noch zu wissen: 

  • Ist der Messstellenbetrieb in Ihrer Verantwortung, wird der Wechsel von uns wie eine Stillegung der Messstelle bearbeitet. 

Was tun, wenn ein neuer Stromzähler erforderlich ist ?

Es kann durchaus erforderlich sein, dass bei einem Wechsel zu einem neuen Lieferanten, ein Zählereinbau durch den zuständigen Messstellenbetreiber erforderlich ist. In dem Fall ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen. Diese meldet über den Inbetriebsetzungsauftrag den erforderlichen Einbau bei uns an. Sobald die Fertigmeldung der Elektrofachkraft bei uns vorliegt, setzen wir den neuen Stromzähler.

Sie suchen nach einer Elektrofachkraft?

Hier finden Sie die eingetragenen Unternehmen. 

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