Die Neuregelung ist ein Beitrag zur sicheren und schnellen Einbindung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz. Hier erfahren Sie, für welche Anlagen diese Neuregelung gilt und können diese auch gleich online bei uns anmelden.
Auch künftig ein stabiles Netz
Um die herausfordernden Klimaziele zu erreichen, sind in den nächsten Jahren zahlreiche Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Wärmepumpen, ins öffentliche Stromnetz einzubinden. Um hier allen berechtigten Interessen nachzukommen und die Netzstabilität weiter zu gewährleisten, ist am 01.01.2024 die Neuregelung des § 14a EnWG in Kraft getreten.
Welche Anlagen fallen unter diese Neuregelung?
Hierunter zählen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW.
- private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen für E-Autos (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizeinrichtungen wie Heizstäbe)
- Stromspeicher
- Klimageräte für Raumkühlung
- Kleinere Einzelanlagen der gleichen Kategorie deren Summe 4,2 kW Netzanschlussleistung überschreitet.
Was muss ich beachten, wenn ich eine steuerbare Verbrauchseinheit plane?
Wer ist zur Teilnahme verpflichtet?
Was bedeutet die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber für mich?
Wie kann ich die Steuerbarkeit meiner Verbrauchseinrichtung herstellen?
Was gilt für steuerbare Verbrauchseinheiten, mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024?
Wie und wo kann ich eine steuerbare Verbrauchseinheit anmelden?
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des §14a EnWG konkret und welche Ausnahmen gibt es?
Wie erhalte ich meine Netzentgeltreduzierung?
Melde- und Informationspflicht
Aktuelle Netzentgelte
Hier erhalten Sie die Netzentgelte 2024
Netzentgelte Strom 2024 Jahr