Kleine Familele schaut auf Solaranlage-Module

Verstehen Sie Ihre Einspeisevergütung

Sie betreiben eine Photovoltaikanlage und speisen Strom ins Netz ein? Dann ist es wichtig, die Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung genau zu verstehen. Wir erklären Ihnen, wie sich Ihre Vergütung zusammensetzt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Schritt für Schritt zur Einspeisevergütung

Sobald Ihre Anlage in Betrieb ist und Sie Ihr Sonnenwunder erfolgreich bei uns angemeldet haben, wird Ihre Vergütung auf Basis verschiedener Faktoren ermittelt. Sie können bereits bei der Anmeldung auswählen, ob Sie zusätzlich zu Ihrer kalenderjährlichen Jahresabrechnung einen monatlichen Abschlag wünschen. Zum 31.12 teilen Sie uns bitte Ihre Stromzählerstände mit. Wichtig für Sie: Nur wenn uns diese vorliegen, können wir Ihnen eine genaue Abrechnung erstellen.

Faktoren

Unterschiedliche Faktoren bestimmen die Höhe Ihrer Einspeisevergütung
  • Das Inbetriebnahmedatum:  Entscheidend ist hier der Zeitpunkt, zu dem Ihre PV-Anlage technisch betriebsbereit ist. 
  • Die Anlagengröße:  Hier spielt die installierte Leistung Ihrer PV-Anlage in kWp eine Rolle für die Berechnung. 
  • Die Art der Einspeisung:  Es wird zwischen Überschuss- und Volleinspeisung unterschieden. 
    • Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst. 
    • Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom ins Netz eingespeist. 
  • Die Vergütungssätze:  Diese werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht. Gesetzlich geregelt sind diese im Enerneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
  • Marktstammdatenregister: nur unter www.marktstammdatenregister.de erfasste Anlagen (PV-Anlage, Batteriespeicher) haben Anspruch auf die Einspeisevergütung.
direkt zur FAQ-Seite Bundesnetzagentur

Die meist gestellten Fragen rund um die Abrechnung


Wie wird meine PV-Anlage vergütet?

Die Fördersätze in ct/kWh finden Sie hier. Wichtig für die Bestimmung Ihrer Vergütungshöhe sind zum einen der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft und zum anderen die Anlagenleistung sowie der Ort der Installation. Dabei kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Dach, einem Nicht-Wohngebäude, einer Freifläche oder ähnlichem angelegt ist.

Beispiel für eine Vergütung bei Anlagen mit mehr als 10 kWp, Inbetriebsetzung 12/2023

Installierte Leistung =13 kWp

Vergütungssatz

Zone 1:   0-10 kWp = 8,20 ct/kWh; Zone 2: 10-40 kWp = 7,10 ct/kWh

Die kalenderjährlich ermittelte eingespeiste Menge wird nun über Faktoren im Verhältnis der installierten Leistung aufgeteilt und mit dem entsprechenden Vergütungssatz multipliziert.

Faktor Zone 1: 10 kWp / 13 kWp = 0,76923; Faktor Zone 2: 3 kWp / 13 kWp = 0,23077

 

Annahme: Eingespeiste Jahresmenge = 3.500 kWh

Vergütung Zone 1 = 3.500 kWh x Faktor 0,76923 x 8,20 ct/kWh = 220,77 Euro

Vergütung Zone 2 = 3.500 kWh x Faktor 0,23077 x 7,10 ct/kWh =   57,35 Euro

Summe = 278,12 Euro netto



Monatlich oder jährlich ? Wie erhalte ich meine Vergütung?

Bei der Anmeldung Ihrer Anlage haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Vergütung  monatlich über einen Abschlagsbetrag oder über die jährliche Abrechnung von uns erhalten. In jedem Fall teilen Sie uns bitte Ihre Zählerstände zum 31.12. mit, anhand derer wir die Abrechnungen erstellen.

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz bequem hier online mitteilen.



Wie lange erhalte ich eine Einspeisevergütung (Förderdauer)?

Die Förderdauer ist abhängig von Datum der Inbetriebsetzung; dieses legt Ihre Elektrofachkraft fest und teilt uns diese technische Betriebsbereitschaft mit. Die Förderdauer beträgt 20 Jahre plus Restjahr der Inbetriebsetzung. 

Z.B. Inbetriebsetzung = 15.08.2023. Damit erhalten Sie eine Förderung bis zum 31.12.2043.



Meine Anlage ist bereits ausgefördert. Wie geht es weiter?

Wenn Ihre PV-Anlage bereits 20 Jahre oder länger in Betrieb ist, dann ist diese ausgefördert. Der Gesetzgeber hat aber für solche Anlagen eine Anschlussförderung bis zum 31.12.2032 eingeführt. Sie erhalten dann aber nicht mehr die Ihnen bekannte Förderhöhe, sondern eine nach der Strombörse ermittelten Preis. Dieser steht immer erst im Folgejahr fest. Eine grobe Orientierung bietet die Seite www.netztransparenz.de, Tabelle Marktwertübersicht (Grafik ganz unten).



Muss ich Umsatzsteuer zahlen?

Ob Sie durch den Betrieb von PV- oder KWK-Anlagen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Höhe des erzielten Umsatzes ab. Sie teilen uns mit, ob Sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchten.

Als Privatperson sind Sie in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro oder dem zuständigen Finanzamt.



Warum wird die Einspeisung nicht mit dem Verbrauch verrechnet?

Als Netzbetreiber sind wir für die Vergütung des eingespeisten Stroms zuständig. Darüber hinaus haben Sie einen Vertrag mit einem Stromlieferanten, bei dem Sie die verbrauchte Strommenge bezahlen. Stromlieferant und Netzbetreiber sind zwei unabhängig voneinander agierende Unternehmen, so dass eine Verrechnung von eingespeistem und verbrauchtem Strom nicht möglich ist. 



Warum muss ich auch den Zählerstand für den Verbrauch an Sie melden?

Als Ihr Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zählerstände zu erfassen. Diese leiten wir an die jeweiligen Energielieferanten weiter. Ihr Energielieferant erstellt anhand der Zählerdaten Ihre Jahresrechnung für die von Ihnen verbrauchte Energie. Oft fragen sich Kundinnen und Kunden, warum die Einspeisung nicht direkt mit dem Verbrauch abgerechnet wird? Da es sich um rechtlich unterschiedliche Unternehmen handelt, ist eine Verrechnung nicht möglich. 



Wo kann ich mich über die Höhe der Einspeisevergütung informieren?

Die Höhe ist durch die Bundesnetzagentur vorgegeben und hängt von den Faktoren Inbetriebsetzungsdatum und installierte Leistung in kWp ab. 

Hier kommen Sie direkt zur Bundesnetzagentur und der Höhe der aktuell vergütenen Fördersätze. 



Wo finde ich meine relevanten Förderdaten?

Alle relevanten Daten finden Sie auf Ihrer Abrechnung. Im Übrigen ist kein Einspeisevertrag gemäß § 7 EEG notwendig und wird von uns auch nicht geschlossen.

  • Messlokation
  • Marktlokation
  • Zählernummer(n)
  • EEG-Anlagenschlüssel
  • Inbetriebnahmedatum (= Inbetriebsetzung)
  • Netzzugangsdatum (wann hat die Anlage erstmals eingespeist)
  • Förderende
  • installierte Leistung in kWp
  • anzulegender Wert = Vergütungshöhe

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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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